KYC / AML Richtlinien
Zuletzt aktualisiert: April 2026
Die GM Data Centers AG unterhält umfassende Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und zur Identifizierung von Kunden (KYC). Das Unternehmen verbietet ausdrücklich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und setzt alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften um.
1. AML Compliance Officer
Green Mining benennt einen verantwortlichen AML-Compliance-Beauftragten, der für das gesamte Programm verantwortlich ist. Dazu gehören Überwachungspflichten, Mitarbeiterschulungen, Dokumentenpflege und die Einreichung von Verdachtsmeldungen (SAR).
2. Erforderliche Kundendaten
Bei natürlichen Personen werden erhoben:
Vollständiger Name · Geburtsdatum · Wohn- und Geschäftsadresse · Staatlich ausgestellter Lichtbildausweis · Kontaktdaten
Bei juristischen Personen zusätzlich:
Satzungsunterlagen · Beschreibung der Unternehmensstruktur · Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten und Kernmanagement
3. Verifizierungsverfahren
Die Identitätsprüfung erfolgt durch dokumentarische Verfahren (nicht abgelaufene staatliche Ausweise mit Lichtbild plus Adressnachweis) sowie ggf. nicht-dokumentarische Methoden. Bei juristischen Personen müssen natürliche Personen mit 25%+ Eigenkapitalanteil oder signifikanter Kontrolle identifiziert werden.
4. Politisch und kommerziell exponierte Personen (PEP/CEP)
PEPs und CEPs werden einer erweiterten Sorgfaltsprüfung unterzogen. Es können zusätzliche Nachweise von der Hausbank oder dem Finanzinstitut der Person angefordert werden.
5. Risikohinweise (Red Flags)
Folgende Umstände lösen eine erweiterte Überprüfung aus:
• Unzureichende Identitätsnachweise
• Zurückhaltung bei der Offenlegung von Informationen
• Ungewöhnliche oder nicht nachvollziehbare Mittelherkunft
• Hohe Kontoaktivität ohne wirtschaftlich plausiblen Hintergrund
• Anfragen von Strafverfolgungsbehörden
6. Verdachtsmeldungen
Verdachtsmeldungen (SAR) müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erstentdeckung verdächtiger Aktivitäten eingereicht werden (verlängerbar auf 60 Tage). Die zugehörige Dokumentation wird 5 Jahre aufbewahrt.
7. Aufbewahrungsfristen
Kundendaten werden 5 Jahre nach Kontoschließung aufbewahrt. Verifizierungsunterlagen werden 5 Jahre ab Erstellungsdatum gespeichert.
8. Schulung
Alle Mitarbeiter werden jährlich in folgenden Bereichen geschult: Erkennung von Warnsignalen, Eskalationsverfahren, Aufbewahrungspflichten und Konsequenzen bei Verstößen.
9. Kontakt
Bei Fragen zu unseren KYC/AML-Richtlinien: [email protected]